Du lässt einen Teil deiner Texte von einer KI schreiben. Die Leistungsseite, den Beitrag für die Aktualität, die Beschreibung für den Verzeichniseintrag. Das ist weder verboten noch anrüchig, und Google hatte damit auch nie grundsätzlich ein Problem.
Diesen Monat hat Google allerdings ziemlich genau aufgeschrieben, wo die Grenze verläuft. Die solltest du kennen, bevor du darüber stolperst.
Was Google aktualisiert hat
Betroffen sind zwei Hilfeseiten in der Search Central, eine zum Einsatz generativer KI und eine zu hilfreichen, verlässlichen Inhalten für Menschen. Dazu kam ein Update der Quality Rater Guidelines.
Zur Einordnung, weil das oft durcheinandergeht: Diese Rater sind Menschen, die Suchergebnisse beurteilen. Sie bewerten nicht deine Website und entscheiden auch nicht über dein Ranking. Ihre Urteile dienen Google dazu, die eigenen Systeme zu prüfen. Die Richtlinie ist deshalb kein Strafenkatalog, sondern die deutlichste Beschreibung dessen, was Google belohnt sehen möchte. Das macht sie nützlicher als jede Spekulation über Rankingfaktoren.
Drei Maßstäbe, die jetzt ausdrücklich genannt werden
Aufwand. Wer eine Datenquelle ausliest und daraus massenhaft Texte erzeugen lässt, ohne dass jemand darübergeht, bekommt die Einstufung „wenig bis kein Aufwand”. Eine Quellenangabe darunter ändert daran nichts, sie ist kein Ablassbrief.
Originalität. Inhalte, die es tausendfach gibt, braucht niemand. Gefragt sind neue Informationen oder wenigstens eine eigene Perspektive. Du musst nicht zu jedem Thema Fachmensch sein, aber die Grundlagen müssen sitzen, und die Seite muss funktionieren.
Korrektheit. Fakten müssen stimmen. Bei Themen rund um Geld, Gesundheit und Recht gibt es dabei keinen Spielraum, dort erwartet Google Expertenniveau. Führst du eine Ordination, eine Steuerberatung, eine Versicherungsagentur oder eine Kanzlei, dann ist das für dich kein Nebensatz, sondern betrifft fast jede Seite, die du veröffentlichst.

Der Fehler, der sofort auffliegt
Erfundene Autoren. Ein KI-generiertes Porträtfoto, ein ausgedachter Name, eine Qualifikation, die es nicht gibt. Die Rater sind angewiesen, so etwas als Täuschung einzustufen und als klares Signal für eine minderwertige Seite zu werten.
Dabei ist das für dich besonders unnötig, denn du hast einen echten Autor zur Hand: dich selbst. Dein Name, dein Gesicht und dein Gewerbeschein schlagen jede erfundene Redakteurin, und das nicht nur bei Google. Deine Kundschaft will genauso wissen, wer ihr da etwas über Dachsanierung oder Zahnersatz erzählt.
Was Google außerdem dazuzählt
Die Regeln gelten nicht nur für den Fließtext. Ausdrücklich genannt werden Seitentitel, Meta-Descriptions, strukturierte Daten und Alt-Texte für Bilder, dazu eingebaute Werkzeuge wie Rechner und Beiträge von Nutzern.
Das ist unangenehm präzise, denn das sind genau die Felder, die beim Gegenlesen hinten runterfallen. Den Text liest du noch einmal. Die Description, die dasselbe Werkzeug nebenbei mitgeschrieben hat, nicht.
Die Falle mit dem eigenen Assistenten
Vielleicht hast du dir längst einen eigenen Assistenten eingerichtet, in dem deine Schreibregeln und eine Checkliste hinterlegt sind. Zur Prüfung ist das eine ausgezeichnete Sache.
Nur steht daneben immer der Knopf, der den Text gleich komplett neu schreibt. Genau dort beginnt die Abkürzung, an deren Ende Masse statt Klasse steht. Das Werkzeug ist dasselbe, der Unterschied liegt darin, wer die Entscheidungen trifft.

Was du konkret tun kannst
Lass dir bei Recherche und Gliederung helfen, nicht beim fertigen Text. Das ist der Unterschied zwischen einem Werkzeug und einem Autopiloten.
Bring in jeden Text eine Sache ein, die nur du weißt. Ein Fall aus dem letzten Jahr, eine Zahl aus deiner Kalkulation, ein Fehler, den du selbst gemacht hast. Das ist der Teil, den keine Maschine aus dem Netz zusammensetzen kann, und genau der Teil, den Originalität meint.
Lies wirklich alles gegen. Titel, Description, Alt-Texte, strukturierte Daten. Nicht nur das, was auf der Seite sichtbar ist.
Prüf Zahlen und Namen nach. Erfundene Details sind der häufigste und peinlichste Schaden, und bei Geld-, Gesundheits- und Rechtsthemen der gefährlichste.
Setz deinen Namen darunter. Wenn du dich dabei unwohl fühlst, ist der Text noch nicht fertig. Das ist der ehrlichste Qualitätstest, den es gibt, und er kostet nichts.

In eigener Sache: die Zeile über diesem Artikel
Über diesem Text steht „GreaterWeb Redaktion”. Das ist eine Sammelbezeichnung und keine erfundene Person. Wer dahintersteht, steht mit Namen, Anschrift und Telefonnummer im Impressum, zwei Klicks von hier entfernt.
Genau diesen Unterschied meint Google. Eine Sammelbezeichnung zu verwenden ist in Ordnung, solange dahinter jemand auffindbar und ansprechbar ist. Eine Person zu erfinden, ihr ein generiertes Gesicht zu geben und einen Lebenslauf anzudichten, ist etwas anderes. Das Erste ist eine Konvention, das Zweite eine Behauptung, die nicht stimmt.
Diese Frage kannst du gleich bei dir selbst stellen: Steht auf deiner Website, wer die Texte verantwortet? Und ist dieser Mensch auch auffindbar?
Dazu kommt eine Entwicklung, über die wir schon geschrieben haben: Durch den EU AI Act werden Anbieter verpflichtet, Wasserzeichen in generierte Inhalte einzubauen. Wie das bei Texten funktioniert, haben wir in „KI-Wasserzeichen in Texten” beschrieben. Die verbreitete Annahme, man müsse einen KI-Text nur ein wenig umschreiben, damit es niemand merkt, wird dadurch unsicherer.
Die gute Nachricht steckt trotzdem in den Richtlinien selbst. Nichts davon verlangt, dass du auf KI verzichtest. Verlangt wird, dass am Ende ein Mensch entscheidet, was veröffentlicht wird. Das ist weniger Aufwand als die Angst davor, und es ist ohnehin das, was du deinen Kunden gegenüber vertrittst.
GreaterWeb Redaktion
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